Unsere Rechtsgebiete

Walther • Collmann • Lay
Rechtsanwälte und Notare in Bad Homburg v. d. Höhe

Wir sind seit jeher eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei und betreuen Sie auf allen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts profund und zuverlässig. Darüber hinaus haben wir uns als Fachanwälte spezialisiert. Wir sind Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Mathias Collmann ist Fachanwalt für Familienrecht. Wir beraten Sie auf diesen Rechtsgebieten umfassend.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Miet- und Wohneigentumsrechts vertreten unsere Fachanwälte in der Regel Vermieter und Eigentümer und bieten dort eine umfassende Rechtsberatung sowie eine kompetente anwaltliche Vertretung durch alle Rechtszüge. Wir sind Vertragsanwälte des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Hochtaunus e.V.

Wir bieten direkte und effiziente Unterstützung bei der Mietvertragsgestaltung, bei der Durchführung und auch bei der Abwicklung eines Mietverhältnisses sowie bei Leistungsstörungen auf beiden Seiten.
Zudem sind wir Ihr Ansprechpartner für eine rechtssichere Durchführung von Mieterhöhungen, die Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zur Kündigung eines Mietverhältnisses.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten wir Sie umfassend über die jeweilige Rechtslage und vertreten sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich. Hier profitieren Sie besonders von unserer langjährigen Erfahrung.

Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Vertragsgestaltung

  • Durchführung und Abwicklung eines bestehenden Mietverhältnisses

  • Ausgestaltung des Mietvertrags

  • Rechtssichere Durchführung von Mieterhöhungen

  • Rechtlich konforme Abmahnungen

  • Ende des Mietverhältnisses

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Familienrecht

Die Beratung und Vertretung im Familienrecht umfasst insbesondere die Regelung von Unterhaltsansprüchen, die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, auch in Bezug auf gemeinsame Schulden, die Gestaltung der elterlichen Sorge und des Kindesumgangs sowie den Versorgungsausgleich.

 

Familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten verlangen stets eine sensible und auf den konkreten Einzelfall bezogene Vorgehensweise, da die aus Trennung und Scheidung resultierenden Fragen das Verhältnis zwischen den ehemaligen Partnern schwerwiegend belasten können. Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Mathias Collmann nicht nur über das erforderliche Spezialwissen, sondern auch über langjährige Erfahrung, individuelle Lösungen zu finden, insbesondere auch bei der Gestaltung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Ihr Ansprechpartner: Mathias Collmann |  06172 676750 kanzlei@RAeWalther.de

Erbrecht

Als erfahrene Anwälte beraten und vertreten wir Sie in allen erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten wie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Regelung von Pflichtteilsansprüchen.
Bei der Gestaltung von testamentarischen und erbvertraglichen Nachfolgeregelungen unterstützen wir Sie im Rahmen unserer notariellen Tätigkeit.